Die ordentliche Mitgliederversammlung findet
(mindestens) einmal im Jahr statt. Es handelt sich die Zusammenkunft der
Vereinsmitglieder (sog. Jahreshaupt- oder Generalversammlung) mit folgender
Aufgabenstellung:
1. Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichtes,
Entlastung der Vorstandschaft
und des Kassiers
2. Genehmigung des Haushalts- und Arbeitsplanes
3. Festsetzung der Höhe des Vereinsbeitrages
4. Festsetzung und Änderung der Satzung
5. Turnusmäßige Wahl der Vereinsleitung und der
Rechnungsprüfer
6. Ernennung von Ehrenmitgliedern
7. Beschlußfassung über die von Mitgliedern gestellten
Anträge
8. Entscheidung über Beschwerden gegen die Vereinsleitung
9. Beschlußfassung über Auflösung des Vereines
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind überwiegend strategisch (richtungsweisend) zu sehen, während die operative Führung des Vereins Aufgabe der Vereinsleitung ist.