Die Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet (mindestens) einmal im Jahr statt. Es handelt sich die Zusammenkunft der Vereinsmitglieder (sog. Jahreshaupt- oder Generalversammlung) mit folgender Aufgabenstellung:

    1. Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichtes, Entlastung der Vorstandschaft 
        und des Kassiers
    2. Genehmigung des Haushalts- und Arbeitsplanes
    3. Festsetzung der Höhe des Vereinsbeitrages
    4. Festsetzung und Änderung der Satzung
    5. Turnusmäßige Wahl der Vereinsleitung und der Rechnungsprüfer
    6. Ernennung von Ehrenmitgliedern
    7. Beschlußfassung über die von Mitgliedern gestellten Anträge
    8. Entscheidung über Beschwerden gegen die Vereinsleitung
    9. Beschlußfassung über Auflösung des Vereines

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind überwiegend strategisch (richtungsweisend) zu sehen, während die operative Führung des Vereins Aufgabe der Vereinsleitung ist.

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