Die Proazeller Gartler und Imker stellen sich vor:

Der Obst- und Gartenbauverein 1906 Langenprozelten mit angegliederter Imkergruppe (in
Langenprozelten, dem größten Stadtteil der
Stadt Gemünden am Main, nur kurz OGV genannt) gehört zu den 3.300 gemeinnützig tätigen Vereinen in Bayern, die von rund 500.000 Mitgliedern mit Leben erfüllt werden.
Unsere Hauptaufgabe ist es, den Garten und die Landschaft als Treffpunkt von Mensch und Natur zeitgemäß zu gestalten und im ökologischen Gleichgewicht zu erhalten.
Der Verein bezweckt im Rahmen des Obst- und Gartenbaues und der Imkerei die Förderung der Landes- und Bienenpflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung einer schönen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit.
Der Verein fördert insbesonders die Ortsverschönerung und dient damit der Verschönerung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur.
Wir sind ein aktiver Verein,
... der Lebensqualität vermittelt
... der die Freude am Garten und die Liebe zur Natur fördert
... der hilft, die Heimat, das Brauchtum und die Landeskultur zu erhalten
... der den Natur- und Umweltschutz tatkräftig unterstützt
... der aktive Mitglieder braucht
Wir bieten unseren Mitgliedern
... persönliche, kostenlose Gartenberatung durch unsere Gartenpfleger
... Vorträge durch erfahrene Fachleute
... praktische Gartenkurse
... Lehrfahrten zu fachlichen Objekten
... kostenlose Beratungsschriften
... gemeinschaftlichen Erfahrungsaustausch
... Gartengeräte zum Ausleihen
... Teilnahme an Gartenwettbewerbe und Jugendaktionen für unsere Kinder und Jugendlichen
... die kostenlose, vierteljährliche Vereinszeitung "Das Blatt"
Der OGV ist Mitglied des
Bayerischen Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege und gleichzeitig auch des örtlich zuständigen Bezirks- und Kreisverbandes. Wir sind damit eingebunden in ein Netzwerk von kompetenden und innovativen Fachkräften, auf deren Leistungen und Informationen wir jederzeit zurückgreifen können.
Vereinssatzung als Download 
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Unser Verein fördert den allgemein als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zweck der
Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Nr. 5 in Abschnitt A der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV) sowie die
Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (Nr. 3 in Abschnitt B der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV) und ist berechtigt für Spenden, die ihm zweckgebunden zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (sog. "Spendenbescheinigungen") nach amtlichem vorgeschriebenem Vordruck für steuerliche Zwecke auszustellen.